Grundsätzlich nehmen Sie in unserer Zusammenarbeit aufgrund der gesetzlichen Regelungen alle Leistungen als Selbstzahler in Anspruch.
Dabei gilt, dass die Behandlungshonorare in voller Höhe und unabhängig vom Zeitpunkt oder Umfang einer möglichen Erstattung durch Ihre private Krankenversicherung, Zusatzversicherung oder ggf. gesetzliche Krankenversicherung zu entrichten sind.
Je nachdem ob Sie für sich den Rahmen einer Psychotherapie (nach Heilpraktikergesetz), einer (psychologischen) Beratung oder eines Coachings wählen, unterscheiden sich sowohl die Möglichkeiten einer Erstattung als auch die steuerlichen Regelungen (steuerliche Absetzbarkeit, Umsatzsteuerpflicht; vgl. nachfolgende Darstellung).
Psychotherapie (nach Heilpraktikergesetz)
100,- EUR pro 60 Minuten
Anmerkung: Für psychotherapeutische Heilleistungen besteht keine Umsatzsteuerpflicht.
Information für gesetzlich Versicherte
Derzeit werden psychotherapeutische Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen, d.h. es ist keine direkte Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung möglich.
Jedoch besteht u.U. die Möglichkeit einer Kostenerstattung über Ihre gesetzliche Krankenkasse im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens, da Sie als gesetzlich versicherter Patient nach § 13 Abs. 3 des Sozialgesetzbuchs (SGB V) grundsätzlich Anspruch auf eine psychotherapeutische Versorgung innerhalb einer angemessenen Wartezeit sowie in zumutbarer räumlicher Entfernung haben.
Die Krankenkasse erstattet die Kosten jedoch nur, wenn Sie vorab die Erfüllung bestimmter Voraussetzung nachgewiesen haben und die Kasse dann v o r Therapiebeginn diesem Vorgehen schriftlich zugestimmt hat. Hierzu sind Sie u.a. angehalten zu dokumentieren, dass Sie keine Möglichkeit zur Aufnahme einer notwendigen Therapie innerhalb eines bestimmten Zeitraums haben trotz Anfrage bei mehreren Psychotherapeuten mit Kassenzulassung.
Bitte kontaktieren Sie mich, wenn Sie nähere Informationen zum Kostenerstattungsverfahren wünschen oder wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Krankenkasse, um die genauen Einzelheiten sowie die Vorgehensweise mit Ihrem Ansprechpartner abzuklären.
Beachten Sie: Die Krankenkassen verhalten sich aus reinen Kostenerwägungen oft zunächst ablehnend. Bleiben Sie aber hartnäckig und verweisen Sie auf Ihren Rechtsanspruch auf Kostenerstattung (SGB V § 13 Abs.3), wenn die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind.
Sollte das Kostenerstattungsverfahren bei Ihnen nicht zum Tragen kommen, können Sie in der Regel Ihre Ausgaben für die Behandlungskosten in Ihrer Steuererklärung als „außerordentliche Belastung“ geltend machen.
Information für privat (Zusatz-)Versicherte
Als Privat(zusatz)versicherte erhalten Sie im Rahmen unserer Abrechnung von mir auf Wunsch einen Zahlungsbeleg mit diagnostischen Angaben zur Einreichung bei Ihrer privaten Kranken(zusatz)versicherung.
In Abhängigkeit der Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages bekommen Sie die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung ganz oder anteilig erstattet. Zur Klärung von vertraglichen Einzelheiten ob und in welchem Umfang Ihnen die Behandlungskosten erstattet werden, empfehle ich Ihnen, sich vorab bei Ihrer Krankenkasse zu informieren.
Detailliertere Informationen zu möglichen inhaltlichen Themen und Fragestellungen finden Sie unter Psychotherapie.
mehr...
Beratung
130,- EUR pro 60 Minuten
(inkl. 19% MwSt).
Beratung ist grundsätzlich nicht durch die Krankenkassen erstattungsfähig.
In der Regel können Ausgaben für (psychologische) Beratung in der Steuererklärung unter der Rubrik „außerordentliche Belastung“ geltend gemacht werden.
Detailliertere Informationen zu möglichen inhaltlichen Themen und Fragestellungen finden Sie unter (Psychologische) Beratung bzw. unter Paare .
mehr...
Persönliches bzw. berufliches Coaching
130,- bis 180,- EUR pro 60 Minuten
(inkl. 19% MwSt).
Coaching ist grundsätzlich nicht durch die Krankenkassen erstattungsfähig.
Business Coaching bzw. berufliches Coaching (d.h. mit Bezug zu Ihrem Beruf, Ihrem Arbeitsplatz oder Ihrem Unternehmen) kann in der Regel unter der Rubrik „Fortbildungskosten“ steuerlich geltend gemacht werden.
Detailliertere Informationen zu möglichen inhaltlichen Themen und Fragestellungen finden Sie unter Coaching.
mehr...
Für Menschen in besonderen finanziellen Lebenslagen biete ich Therapieplätze zu einem ermäßigten Honorar an. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie im Vorgespräch (bzw. in der ersten Sitzung) einen entsprechenden Nachweis über Ihre besondere finanzielle Lage erbringen. Bitte stimmen Sie sich mit mir diesbezüglich v o r Aufnahme der Therapie ab, damit ich Ihnen direkt zurückmelden kann, ob ein solcher Therapieplatz gerade verfügbar ist.